Wer zahlt die Zahnspange? So bekommen Sie die Kosten (teilweise) erstattet
- SMILEPHILOSOPHIE
- 25. Aug.
- 4 Min. Lesezeit
Der Wunsch nach einem gesunden, harmonischen Gebiss betrifft Menschen aller Generationen. Ob bei Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen, die Wert auf Ästhetik und Funktionalität legen – die Empfehlung für eine Zahnspangenbehandlung rückt oft unerwartet in den Mittelpunkt. Die entstehenden Kosten für lose und feste Zahnspangen, Aligner-Systeme (Invisalign), Lingualtechnik (Incognito), Lückenhalter oder Funktionskieferorthopädie führen regelmäßig zu Unsicherheiten bei betroffenen Eltern sowie Patientinnen und Patienten.

Trotz moderner medizinischer Möglichkeiten ist die Finanzierung der Therapie ein zentrales Thema, das maßgeblich die Wahl des Behandlungsverfahrens und den Zeitpunkt der Therapie beeinflusst. Wer sich im komplexen System von gesetzlichen Regelungen, privaten Versicherungen und individuellen Zuzahlungen orientieren möchte, profitiert von einer individuellen und qualitätsorientierten Beratung. Genau darauf setzen wir bei SMILEPHILOSOPHIE, Ihr erfahrener Kieferorthopäde in Tübingen.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
Die Kosten für Zahnspangen werden bei Kindern und Jugendlichen durch die gesetzliche Krankenkasse nur dann erstattet, wenn KIG-Stufe 3 oder höher vorliegt.
Privatversicherungen und Zusatzversicherungen bieten oft erweiterte Kostenerstattungen – Vertragsbedingungen und Wartezeiten prüfen.
Erwachsene profitieren von einer Kostenübernahme fast ausschließlich bei medizinisch notwendigen, komplexen Fällen mit kombiniertem kieferorthopädisch-kieferchirurgischem Eingriff.
Eine frühzeitige, umfassende Beratung ermöglicht es, optimale Behandlungsmöglichkeiten zu finden und finanzielle Eigenanteile gezielt zu minimieren.
Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse – das sollten Sie wissen
Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen die Behandlungskosten für eine Zahnspange nur bei eindeutig vorliegenden, behandlungsbedürftigen Zahn- oder Kieferfehlstellungen, die gemäß den KIG (Kieferorthopädische Indikationsgruppen) bewertet werden. Die KIG unterteilen Fehlstellungen nach Schweregrad zwischen Stufe 1 und Stufe 5.
Typische Fälle, in denen die gesetzliche Krankenkasse die Kosten übernimmt:
Ausgeprägte Zahnfehlstellungen (z. B. erheblicher Engstand oder Überbiss)
Funktionsstörungen der Kiefergelenke
Starke Beeinträchtigungen beim Kauen oder Sprechen
Ausgeprägte Lücken im Gebiss nach frühzeitigem Zahnverlust
Kieferanomalien, die kieferchirurgische Eingriffe notwendig machen
Die Höhe und Art der Übernahme richten sich maßgeblich nach der KIG-Einstufung: Erst ab Stufe 3, beispielsweise bei Fehlstellungen mit mehr als 3 mm Überbiss oder starkem Engstand der Zähne, gelten Kassenleistungen. Stufen 1 und 2, etwa leichte Engstände oder rein ästhetische Korrekturen, werden nicht übernommen. Patientinnen und Patienten tragen in diesen Fällen die Kosten selbst. Die genaue Einstufung nimmt eine erfahrene Kieferorthopädin oder ein erfahrener Kieferorthopäde nach einem eingehenden Beratungsgespräch und präziser Diagnostik mit Röntgenbildern, Kiefermodellen und Fotos vor.
Bei volljährigen Patientinnen und Patienten kommt die Krankenkasse nur dann für eine Zahnspangenbehandlung auf, wenn zugleich eine gravierende Kieferanomalie – wie ein extremer Vor- oder Rückbiss – besteht, die zusammen mit kieferchirurgischen Maßnahmen therapiert werden muss. Eine einfache Zahnfehlstellung reicht nicht aus; stattdessen ist ein umfassendes, interdisziplinäres Behandlungskonzept in Zusammenarbeit mit der Kieferchirurgie Voraussetzung.
Eltern von minderjährigen Patientinnen und Patienten müssen auch bei einer bewilligten Kostenübernahme selbst in Vorleistung gehen und zunächst 20 % der Behandlungskosten zahlen (bei mehreren Kindern 10 %). Diese Eigenbeteiligung erhalten sie nach dem regulären Abschluss der Behandlung und einer entsprechenden Bestätigung der Kieferorthopädin oder des Kieferorthopäden von der Krankenkasse erstattet. Achtung: Zusatzleistungen wie besonders ästhetische Brackets, spezielle Drähte oder zahnfarbene Komponenten werden in der Regel nicht übernommen und sind selbst zu zahlen.
Private Krankenversicherung & Zusatzversicherungen
Für Personen, die privat versichert sind oder eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben, gelten individuelle Regelungen mit meist umfassenderen Leistungen, aber auch Fallstricken:
Das decken viele private Kranken- und Zusatzversicherungen ab:
Zahnspangen bei leichten Fehlstellungen oder rein ästhetischen Korrekturen
Unsichtbare Aligner (z. B. Invisalign) und Lingualtechnik (Incognito)
Keramikbrackets und weitere ästhetische Varianten
Individuell angepasste Lückenhalter, Retainer und Sportmundschutz
Funktionskieferorthopädie und kombinierte kieferorthopädisch-kieferchirurgische Behandlungen
Private Krankenversicherungen und leistungsstarke Zusatzversicherungen bieten oft eine breitere Versorgung. Sie übernehmen häufig die Kosten auch bei Behandlungsbedarf gemäß KIG-Stufe 1 oder 2 sowie für fast unsichtbare Aligner (wie Invisalign), Lingualsysteme oder Brackets aus Keramik und anderen ästhetischen Materialien. Darüber hinaus werden vielfach auch Zusatzleistungen erstattet, die über den gesetzlichen Katalog hinausgehen und eine flexible, individuell zugeschnittene Therapie ermöglichen.
Die konkrete Erstattung ist vom gewählten Tarif und den mit der Versicherung getroffenen Vereinbarungen abhängig. Entscheidend sind Details wie Begrenzungen der Erstattungshöhe, jährliche oder gesamte Deckelungsbeträge, Wartezeiten, Ausschlüsse für Behandlungen, die bereits vor dem Versicherungsabschluss begonnen wurden, sowie besondere Nachweispflichten. Teilweise werden auch altersabhängige Obergrenzen festgelegt oder Leistungen an eine ärztliche Begründung gebunden.
Eine nachträgliche Erstattung für laufende oder bereits begonnene Behandlungen ist nahezu ausgeschlossen. Leistungen werden in aller Regel nur für Behandlungen übernommen, deren Notwendigkeit und Kosten vor Beginn schriftlich angezeigt und von der Versicherung bestätigt wurden. Deshalb empfiehlt sich eine frühzeitige, vorausschauende Absprache mit dem Versicherer.
Kosten für Erwachsene: Sonderfall mit vielen Hürden
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Behandlungskosten für eine Zahnspange bei Erwachsenen nur in Ausnahmefällen: Die Notwendigkeit einer kombinierten kieferorthopädisch-kieferchirurgischen Behandlung muss medizinisch belegt und von einem Gutachter oder einer Gutachterin der Krankenkasse bestätigt werden. Dies betrifft komplexe Fehlstellungen, die über eine reine Zahnkorrektur hinaus schwerwiegende funktionelle Einschränkungen verursachen, zum Beispiel ausgeprägte Kieferdysgnathien mit Einfluss auf das Kauen, Atmen oder Sprechen.
Die moderne, nahezu unsichtbare Aligner-Therapie (wie Invisalign), ästhetisch anspruchsvolle Systeme wie die Lingualtechnik oder Keramikbrackets sind ausschließlich Privatleistungen. Erwachsene Patientinnen und Patienten müssen die Kosten in voller Höhe selbst tragen, unabhängig vom Schweregrad der Zahnfehlstellung. Eine Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht möglich. Einige private Krankenversicherungstarife erkennen diese Behandlungsarten hingegen ausdrücklich an – es empfiehlt sich, entsprechende Passagen im Vertrag gezielt zu prüfen oder sich beraten zu lassen.
Wird eine enge Zusammenarbeit mit der Kieferchirurgie erforderlich, steigen die Chancen auf die Kostenübernahme. Das ist insbesondere der Fall, wenn funktionelle Probleme mit dem Biss oder der Kieferstellung vorliegen, die operativ ausgeglichen werden müssen. In solchen Fällen sind eine umfangreiche Diagnostik, eine interdisziplinäre Planung und eine strukturierte Dokumentation entscheidend, um eine Genehmigung der Kostenerstattung zu erreichen. Für privat versicherte Erwachsene lohnt sich auch hier ein detaillierter Vergleich der Versicherungstarife.
Zusammenfassung und Fazit
Die Finanzierung einer kieferorthopädischen Behandlung hängt stark von individuellen Faktoren ab – das Alter, der Versicherungsstatus, der Schweregrad der Fehlstellung und die Wahl der Behandlungsform spielen eine wesentliche Rolle. Entscheidend ist eine umfassende Beratung und transparente Kommunikation, um passende Lösungen zu finden und überraschende Kosten zu vermeiden.
Wir von SMILEPHILOSOPHIE stehen unseren Patientinnen und Patienten aller Altersstufen mit fachlicher Kompetenz, Einfühlungsvermögen und stets aktuellem medizinischem Wissen beratend zur Seite. Je früher Sie sich mit den Möglichkeiten der Kostenübernahme und den jeweiligen Anforderungen Ihrer Versicherung auseinandersetzen, desto gezielter können Behandlung, Erstattung und Eigenanteil geplant werden. Damit Sie und Ihre Kinder zuverlässig mit einem gesunden, schönen Lächeln durchs Leben gehen können.

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